• Deutsch
  • English
  • Login / Neukunde
tempoFLAT.de
  • Wohnung mieten
  • Mieten
  • So funktioniert's
    • Mieten & vermieten auf Zeit
    • Infos für Mieter
    • Infos für Vermieter
    • Über uns
    • Links
  • MyCockpit
  • Wohnung vermieten
  • Vermieten
  • Mieten & vermieten auf Zeit
  • Infos für Mieter
  • Infos für Vermieter
  • Über uns
  • Links
  • tempoFLAT Home
  • Infos für Vermieter
  • °°° Einwilligung vom Vermieter einholen
  • Meine Wohnung inserieren
  • Diese Seite an Freunde schicken
Infos für Vermieter
Richtig Untervermieten
°°° Der richtige Mietpreis
°°° Einwilligung vom Vermieter einholen
°°° Fragen zum Mietrecht
°°° Widerrufsrecht für Untermietverträge
°°° Amtliches
°°° Was ist bei tempoFLAT anders
Zweckentfremdungsverbote in Deutschland
Zweckentfremdungsverbot Berlin
Zweckentfremdungsverbot Hamburg
Zweckentfremdungsverbot München
Zweckentfremdungsverbot Frankfurt am Main
Untermietvertrag & Vorlagen [Downloads]
Praktische Tipps & Tricks
Von Privat zwischenvermieten
Urteile zur Untermiete
7 nützliche Tipps für perfekte Fotos

[Link] Musterbriefe zum Einholen der Einwilligung

°°° Einwilligung vom Vermieter einholen

Vollständige oder teilweise Überlassung

Bezüglich dem Einholen der Einwilligung zur Untervermietung beim Vermieter wird unterschieden zwischen einer vollständigen und einer teilweisen Überlassung des Wohnraums.

Bei der vollständigen Untervermietung ist der Vermieter berechtigt, die Erlaubnis ohne Begründung abzulehnen. In diesem Fall hätten Sie als Mieter jedoch ein Sonderkündigungsrecht gemäss Artikel § 540 Abs. 1 S. 2 BGB.

Bei der teilweisen Wohnraumüberlassung ist der Vermieter zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet, sofern der Grund der Untervermietung nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und ein berechtigtes Interesse darstellt. Verweigert er die Zustimmung, wird er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig für den erlittenen Mietausfall.

Wichtige Kriterien für eine teilweise Überlassung sind, dass der Mieter einerseits die Obhut über die Wohnung behält und diese weiterhin zu eigenen Zwecken nutzt. Inwiefern die Überlassung einer möblierten Wohnung während einer längeren Abwesenheit eine vollständige oder teilweise Überlassung darstellt, ist rechtlich noch nicht umfassend geklärt. Hingegen gibt es Hinweise, dass der Begriff der "Vollständigkeit" nicht zwingend räumlich zu verstehen ist, sondern auch zeitlich ausgelegt werden kann. Singemäss: Wenn ich meine gesamte Wohnung zeitlich befristet zwischenvermiete (weil ich verreise), vermiete ich nicht "vollständig", sondern nur teilweise. Siehe dazu unter anderem das Urteil AG Tempelhof-Kreuzberg vom 1.9.2011 – 14 C 212/1.

Wie hole ich die Einwilligung ein?

Idealerweise senden Sie ihrem Vermieter einen Entwurf des Vertrags vor Abschluss des Untermietvertrags und bitten ihn, seine Einwilligung zu erteilen. Aus dem Untermietvertrag gehen alle relevanten Angaben hervor: Personalien des Untermieters, Mietpreis, Mietdauer, etc.

Diese Transparenz sowie eine nachvollziehbare Begründung, weshalb Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten, erhöht Ihre Chancen, die Einwilligung zu erhalten markant.

tempoFLAT Online Vertragstool und tempoFLAT Einwilligungs-Service nutzen

Wenn Sie Ihren Untermietvertrag über das tempoFLAT Online-Vertragstool erstellen, sieht Ihr Vermieter zudem sofort, dass Sie Ihre Wohnung über uns und damit sicherer und korrekt untervermieten, was bei ihm zusätzlich Vertrauen und Goodwill schafft.

Noch bessere Chancen haben Sie, wenn Sie das SECURITY Paket buchen, denn dabei helfen wir Ihnen, die Einwilligung für die Untervermietung bei Ihrem Vermieter zu beantragen. Wir erläutern ihm die Hintergründe Ihrer Untervermietung und erklären ihm, inwiefern wir durch unsere Serviceleistungen die Untervermietung transparent und sicher machen können.

Was riskiere ich, wenn ich den Vermieter nicht informiere?

Sofern Sie Ihre Wohnung einem Dritten überlassen ohne über die Zustimmung Ihres Vermieters zu verfügen, stellt dies eine unerlaubte Untervermietung dar. Dies unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis haben oder nicht (siehe BGH, 2.2.2011, VIII ZR 74/10).

Der Vermieter ist darauf berechtigt, Sie abzumahnen und im Fall der weiteren unerlaubten Nutzung, die Wohnung (allenfalls sogar fristlos) zu kündigen.

Besonders unangenehm kann dies für Sie ein, wenn Sie bereits einen Untermietvertrag abgeschlossen haben, den Sie aufgrund der Kündigung des Hauptmietvertrags nicht mehr einhalten können. In diesem Fall könnten Sie zusätzlich zum Verlust der Wohnung auch noch gegenüber Ihrem Untermieter schadenersatzpflichtig werden.

Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?

Vorausgesetzt, der Vermieter kann beweisen, dass eine Untervermietung ohne Zuschlag für ihn unzumutbar wäre, kann er einen Untermietzuschlag verlangen. Das Landgericht Berlin (Az. 63 S 152/14) hat zum Beispiel aufgrund einer stärkeren Belegung einer Vierzimmerwohnung einen Zuschlag von 25 Euro pro Monat und Untermieter für angemessen erachtet. Ein im Mietvertrag generell festgeschriebener Zuschlag ist hingegen unwirksam.

Sämtliche Informationen ohne Gewähr.

Zurück
Weiter
Weiter
Meine Wohnung inserieren
 

 tempoFLAT.de

  • Möblierte Wohnung untervermieten Deutschland
  • Möblierte Wohnung auf Zeit mieten Deutschland
  • Zwischenmiete Berlin
  • Zwischenmiete Bonn
  • Zwischenmiete Bremen
  • Zwischenmiete Dortmund
  • Zwischenmiete Dresden
  • Zwischenmiete Düsseldorf
  • Zwischenmiete Frankfurt
  • Zwischenmiete Hamburg
  • Zwischenmiete Hannover
  • Zwischenmiete Karlsruhe
  • Zwischenmiete Kassel
  • Zwischenmiete Kiel
  • Zwischenmiete Köln
  • Zwischenmiete Leipzig
  • Zwischenmiete Mainz
  • Zwischenmiete Mannheim
  • Zwischenmiete München
  • Zwischenmiete Nürnberg
  • Zwischenmiete Rostock
  • Zwischenmiete Saarbrücken
  • Zwischenmiete Stuttgart
  •  

 tempoFLAT.at

  • Möblierte Wohnung untervermieten Österreich
  • Möblierte Wohnung auf Zeit mieten Österreich
  • Kurzzeitmiete Wien
  •  

 UMS.ch

  • Möblierte Wohnung untervermieten Schweiz
  • Möblierte Wohnung auf Zeit mieten Schweiz
  • Möblierte Wohnung Basel
  • Möblierte Wohnung Bern
  • Möblierte Wohnung Genf
  • Möblierte Wohnung Zürich
  •  

Wohnung mieten

  • Möblierte Wohnung auf Zeit suchen
  • Wish List
  • Services für Sucher
  • Infos für Mieter
  • Tipps & Tricks zum Untermieten
  • Haftung & Versicherung
  • Zusatzangebote für Untermieter
  • Mietvertrag kündigen wegen Corona

Wohnung vermieten

  • Services für Anbieter
  • °°° Werbepaket für Ihre Wohnung
  • °°° Beratung & Support
  • °°° Online-Vertragstool
  • °°° Untermieter-Sicherheitscheck
  • °°° Mietzahlungs-Service
  • °°° Einwilligung zur Untermiete
  • Infos für Vermieter
  • Richtig Untervermieten
  • °°° Der richtige Mietpreis
  • °°° Einwilligung vom Vermieter einholen
  • °°° Fragen zum Mietrecht
  • °°° Widerrufsrecht für Untermietverträge
  • °°° Amtliches
  • °°° Was ist bei tempoFLAT anders
  • Zweckentfremdungsverbote in Deutschland
  • Zweckentfremdungsverbot Berlin
  • Zweckentfremdungsverbot Hamburg
  • Zweckentfremdungsverbot München
  • Zweckentfremdungsverbot Frankfurt am Main
  • Praktische Tipps & Tricks
  • Von Privat zwischenvermieten
  • Urteile zur Untermiete
  • 7 nützliche Tipps für perfekte Fotos
  • Mietvertrag kündigen wegen Corona
  • Untermietvertrag & Vorlagen [Downloads]

tempoFLAT

  • Mieten & vermieten auf Zeit
  • Spezialist für Privat-Wohnungen
  • Über uns
  • tempoFLAT Team
  • Kontakt
  • Leitbild & Werte
  • Bankverbindung
  • AGB

Gesetzliche Pflichtangaben

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
  • Widerrufsrecht

Links

  • Unsere Hauptpartner
  • Wohnen auf Zeit Deutschland
  • Wohnen auf Zeit international
  • Relocation & Expats
  • WG-Zimmer & Wohngemeinschaften
  • Coworking Spaces Deutschland
  • Reisen & Reiseblogs
  • Weltreise planen - 7 Tipps
  • Nützliche Links allgemein
  • Wichtige Telefonnummern
  • Vorwahl Deutschland
  • Masse & Einheiten

MyCockpit

  • Cockpit

tempoFLAT weiterempfehlen

tempoFLAT besuchen

Kontakt

  • +41 31 381 00 60
  • service@tempoflat.de
  • Deutsch
  • English
  • Login / Neukunde
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Widerrufsrecht
  • Sitemap

Copyright © All Rights Reserved.